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AGB

1. Angebot, Vertragsabschluß, Ausführung

1.1 Für alle Vertragsabschlüsse mit uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Diese werden vom KÀufer mit Auftragserteilung spÀtestens mit Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der GeschÀftsverbindung. Abweichende Einkaufsbedingungen des KÀufers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Auftrag ist erst dann angenommen, wenn er schriftlich von uns bestÀtigt oder ausgeführt wird. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestÀtigt sind.
1.3 Alle Angaben über Formen, Abmessungen, Farben, Ausführungen usw., die in unseren Drucksachen, Katalogen, Preislisten oder in anderen Vertragsunterlagen enthalten sind, sind nur annÀhernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.4 Wir behalten uns Änderungen des Vertragsgegenstandes im Rahmen der Zumutbarkeit vor. Sonderanfertigungen nach Wunsch des KÀufers berechtigen uns zu Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 %. Berechnet wird jeweils die tatsÀchliche Liefermenge.
1.5 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung in unseren Allgemeinen GeschÀftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die von uns genannten Preise sind stets freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, ausschließlich Zoll und zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sie gelten grundsÀtzlich ab Werk einschl. Verkaufsverpackung. Die Berechnung erfolgt jeweils zu dem am Liefertag gültigen Preis. Bei Lieferungen mit einem Warenwert von mindestens EURO 250,00 zuzüglich Mehrwertsteuer, erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus bzw. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei deutscher Grenze. Für KleinauftrÀge unter EURO 250,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 8,00 je Lieferung zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2 Sollten sich die den Preis bildenden Faktoren (insbesondere Material, Lohne, Energie, Abgaben) zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Àndern, sind wir berechtigt, die Preise anzupassen.
2.3 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug oder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto ab Rechnungsdatum. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn alle bereits fÀlligen Rechnungen ausgeglichen sind.
2.4 Wechselzahlungen berechtigen grundsÀtzlich nicht zum Skontoabzug. Wechsel werden nur akzeptiert, wenn sie diskontierfÀhig sind. Die Verbindlichkeit des Auftraggebers ist erst erfüllt mit der Einlösung des Wechsels.
2.5 Der KÀufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskrÀftigen Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem KÀufer nicht zu.

3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung

3.1 Sollten wir davon Kenntnis erhalten, dass der Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage oder LiquiditÀt erlitten hat – auch soweit diese ihren Grund bereits vor Vertragsabschluß hat, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen und nur Zug um Zug gegen Zahlung des Rechnungsbetrages die Ware zu liefern.
3.2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei ZahlungsunfÀhigkeit des Auftraggebers werden alle Forderungen sofort fÀllig. Bei verspÀteter Zahlung dürfen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz der EuropÀischen Zentralbank berechnen.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit

4.1 Vereinbarte Lieferzeiten sind immer freibleibend. Die vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Lieferung unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.2 Unvorhersehbare Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise von unserer Lieferpflicht. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, behinderter Zufuhr der Rohstoffe, Materialien, fehlender Verlademöglichkeit, behördlichen Maßnahmen, Streik und Aussperrung. In solchen FÀllen sind wir berechtigt, auch wenn wir uns bereits in Verzug befinden, mit entsprechender Verzögerung zu liefern. Daneben sind wir nach Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder spÀter, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der KÀufer hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Bei Überschreitungen von mehr als 3 Monaten kann der KÀufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem KÀufer nicht zu.
4.3 Liegt eine von uns verschuldete Lieferverzögerung vor, so kann uns der KÀufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.

5. Gefahrenübergang, Teillieferung, Versicherung

5.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.2 Versandweg und Versandart werden von uns gewÀhlt.
5.3 Die Gefahr geht in jedem Fall bei Übergabe des Vertragsgegenstandes an die Transportperson auf den KÀufer über. Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen.
Auf Wunsch des KÀufers versichern wir den Vertragsgegenstand auf seine Kosten.

6. Rücksendungen

Von uns gelieferte Ware wird grundsÀtzlich nicht zurückgenommen. ErklÀren wir uns im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung ausnahmsweise hierzu bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Nettowarenwertes zuzüglich Umsatzsteuer erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Transportgefahr und Transportkosten trÀgt der KÀufer. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

7. Abnahmeverzug, AbrufauftrÀge

7.1 Nimmt der KÀufer den Vertragsgegenstand nicht fristgemÀß ab, sind wir berechtigt, sofortige Abnahme und Bezahlung zu verlangen oder ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf können wir anderweitig über den Vertragsgegenstand verfügen und den KÀufer mit angemessen verlÀngerter Frist beliefern. Unberücksichtigt davon bleiben unsere Rechte unter den Voraussetzungen des § 326 BGB, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, können wir 25 % des vereinbarten Preises zuzüglich Umsatzsteuer als EntschÀdigung ohne Nachweis fordern, sofern der KÀufer seinerseits nicht nachweist, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, soweit er uns tatsÀchlich entstanden ist.
7.2 Von uns auf Abruf bestÀtigte Bestellungen müssen, sofern nicht anders vereinbart, spÀtestens innerhalb eines Jahres ab BestÀtigungsdatum abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminrückstellungen oder nachtrÀglicher Abrufstellung. Wird die Ware innerhalb der vereinbarten oder der genannten Frist nicht abgerufen, gelten die Regelungen in Absatz 7.1 entsprechend.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

8.1 Bis zur vollstÀndigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der GeschÀftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der KÀufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfÀnden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der KÀufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
8.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den KÀufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im VerhÀltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1
8.3 Der KÀufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemÀßen Verkaufsgang zu verÀußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
8.4 Der KÀufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der WeiterverÀußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung verÀußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der WeiterverÀußerung nur bis zur Höhe des dem KÀufer von uns in Rechnung gestellten Werts der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem VerkÀufer gehören, weiterverÀußert wird.
8.5 Der KÀufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermÀchtigt. Die EinzugsermÀchtigung können wir aus berechtigten Interessen einschrÀnken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der KÀufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushÀndigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt. Die EinzugsermÀchtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der KÀufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er sonst wie in Vermögensverfall gerÀt.
8.6 Der KÀufer erklÀrt bereits jetzt sein EinverstÀndnis, dass die von uns mit der Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das GebÀude, auf oder in dem sich die GegenstÀnde befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware an sich zu nehmen.
8.7 Der KÀufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeintrÀchtigenden Maßnahmen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der KÀufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse zu tragen.
8.8 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des KÀufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20 % oder mehr übersteigt.

9. Rechts- und SachmÀngel
MÀngelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die Lieferung unverzüglich
nach Erhalt auf MÀngel untersucht und diese rechtzeitig schriftlich gerügt hat; die Rüge
ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 5 Kalendertagen, gerechnet ab Ablieferung oder
bei versteckten MÀngeln ab Entdeckung, bei uns eingeht. Die gesetzlich geschuldete
Untersuchungs- und Rügepflicht von Kaufleuten bleibt hiervon unberührt (§ 377 HGB).

Bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur
unerheblicher BeeintrÀchtigungen der Brauchbarkeit sind MÀngelansprüche ausge-
schlossen.

10. GewÀhrleistung und Haftung
10.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Für den Fall der Nachbesserung sind zusÀtzliche Kosten wie Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten vorab uns mitzuteilen und durch uns genehmigen zu lassen. Wir behalten uns vor, bei einer Nachbesserung den für uns günstigsten Weg zu wÀhlen ggf. auch diese durch uns oder einen Dritte durchführen zu lassen. Zu einer Nachbesserung am Montageort sind wir nur verpflichtet, wenn wir an diesem Ort verantwortlich montiert haben. Haben wir keine Montagearbeiten durchgeführt, sondern die Ware lediglich angeliefert, ist der Kunde verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zur Nachbesserung zurückzusenden.
10.2 Erfolgt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer – unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten – angemessenen Frist oder schlÀgt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10.3 Für den Fall, dass es sich um einen Handelskauf handelt, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
10.4 Es gelten die gesetzlichen GewÀhrleistungsfristen der Bundesrepublik Deutschland.
10.5 Schadensersatzansprüche des KÀufers können nur insoweit gegen uns geltend gemacht werden, als sie auf vorsÀtzlicher oder grob fahrlÀssiger Vertragsverletzung oder auf vorsÀtzlicher oder grob fahrlÀssiger Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen vor Vertragsabschluß durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungshilfen beruhen. Eine Haftung für leichte FahrlÀssigkeit besteht nur im Fall der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht und/oder bei PersonenschÀden. Mit Ausnahme von PersonenschÀden sind Umfang und Höhe unserer Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschrÀnkt.
10.6 Die in Ziffer 5 aufgeführte HaftungsbeschrÀnkung gilt auch, soweit Ansprüche aus
unerlaubter Handlung gemÀß §§ 823 ff. BGB sowie Produkthaftungsansprüche geltend
gemacht werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten beider Teile aus allen Beziehungen ist
58675 Hemer.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

In den FÀllen, in denen es sich um ein HandelsgeschÀft handelt, wird Iserlohn als
Gerichtsstand vereinbart.


AquaConcept Vertriebs GmbH
Deilinghofer Str. 35-37
58675 Hemer
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Hemer, den 01.04.2015